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Hilfsmittel erleichtern den Alltag: Wer zahlt was?


Bild: Uwe Anspach/dpa/dpa-tmn

Hilfsmittel sollen helfen - und zwar Menschen mit Erkrankungen oder Behinderungen. Sie sollen damit ihren Alltag selbstständiger und mit weniger Einschränkungen bewältigen können. Grundsätzlich sind Hilfsmittel bewegliche Produkte oder Gegenstände, erklärt der Verbraucherzentrale Bundesverband. Der Einbau einer Rampe vor der Haustür gehört nicht dazu, aber zum Beispiel ein Hörgerät, eine Prothese oder ein Rollstuhl.

Den richtigen Kostenträger finden

Verschrieben werden Hilfsmittel in der Regel vom Arzt, für die Beschaffung ist meist die gesetzliche Krankenkasse der Ansprechpartner. Es gibt aber auch andere mögliche Kostenträger, heißt es vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV). So könnten für beruflich benötigte Hilfsmittel die Arbeitsagentur, der Rentenversicherungsträger oder das jeweilige Inklusionsamt zuständig sein.

Gut zu wissen: Stellt man den Antrag versehentlich bei einem falschen Kostenträger, ist das kein Problem. Dieser muss laut dem DBSV den Antrag innerhalb von zwei Wochen an den zuständigen Träger weiterleiten. Ist nicht ganz klar, wer zuständig ist, müssen die Träger das untereinander regeln und notfalls auch mal vorläufig über Anträge von anderen entscheiden.

Was als Hilfsmittel zählt

Für die gesetzlichen Krankenkassen ist ein Hilfsmittel nur das, was speziell für behinderte Menschen hergestellt und angeboten wird. Kann etwas im normalen Laden gekauft werden, zahlt die Kasse nicht. Orientierung gibt das Hilfsmittelverzeichnis des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen.

Bei anderen Kostenträgern gehören zum Leistungsumfang auch Alltagsgegenstände, auf die behinderte Menschen besonders angewiesen sind. So könne es sein, dass für den Arbeitsplatz eines sehbehinderten Menschen auch ein besonders großer Monitor finanziert werde, heißt es vom DBSV.

Tipp des Verbands: Auf jeden Fall den Antrag auf Kostenübernahme stellen, bevor das Hilfsmittel besorgt wird, auch wenn es noch so dringend benötigt wird. Sonst kann man auf den Kosten sitzenbleiben. Am besten auch den Antrag selbst stellen und das nicht dem Hilfsmittelanbieter überlassen.

Das muss selbst gezahlt werden

  • Zuzahlung: Funktioniert wie bei Medikamenten: zehn Prozent, mindestens aber fünf und maximal zehn Euro. Werden Hilfsmittel, etwa Insulinspritzen, immer wieder neu benötigt, gibt es eine monatliche Deckelung von zehn Euro Zuzahlung, heißt es vom Verbraucherzentrale Bundesverband.
  • Mehrkosten: Fallen bei etwas anderem als der Standardausführung an. Sie haben allerdings Anspruch auf mehrkostenfreie Hilfsmittel. Fragen Sie im Sanitätshaus danach, falls Ihnen das nicht angeboten wird. Wollen Sie eine teurere Variante, zahlen Sie die Differenz. Ist ein höherwertiges Hilfsmittel medizinisch erforderlich, zahlt die Kasse auf Antrag auch mehr. Aber das hängt sehr vom Einzelfall ab.
  • Eigenanteil: Betrifft Gegenstände, die jeder Mensch im täglichen Leben braucht und die gleichzeitig dem Ausgleich einer Behinderung oder der Sicherung der Behandlung dienen. Beispiel: orthopädische Schuhe, wo Patient oder Patientin die Kosten für normale Straßenschuhe selbst zahlen.

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(11.10.2024)


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